Manchmal hilft ein Lernvertrag
Oft hören Eltern den wohlgemeinten Rat, sie sollten zu Hause vermehrt mit ihren legasthenen Kindern üben. Wenn das nur so einfach wäre! Häufig führt die Übungssituation zu erheblichen Schwierigkeiten. Manchmal entsteht Streit, weil immer wieder diskutiert werden muss, wann nun geübt wird. Eigentlich ist kein Zeitpunkt richtig günstig.
Diese Auseinandersetzungen kosten viel Kraft. Sehr gute Erfahrungen machen viele Familien in dieser Hinsicht mit Übungsverträgen. Mit dem Kind wird schriftlich festgelegt wie oft, wie viel und über welchen Zeitraum es übt sowie welche „Belohnung“ es nach Einhaltung dieses Vertrages bekommt. Die Belohnung sollte nicht ein großes Geschenk sein. Vorstellbar wäre zum Beispiel ein gemeinsamer Schwimmbad- oder Zooausflug, ein paar Sticker oder eine andere Kleinigkeit. Wichtig ist, dass das Kind selbst überlegt, welche Bedingungen es erfüllen kann. Nur wenn es wirklich einverstanden ist, wird es sich gerne an die Abmachung halten und dann auch gut mitmachen.
Beide Vertragspartner (Kind und Helfer) müssen sich dann wirklich an die Abmachungen halten. Überlegen Sie, was jeder bei Vertragsbruch tun würde. Beispiel: Das Kind, das sich nicht an den Vertrag hält, macht eine Zusatzaufgabe im Haushalt oder die Mutter, die den Vertrag nicht einhält, übernimmt eine Aufgabe des Kindes. Das Aushandeln dieser Bedingungen ist für viele Schüler so spannend, dass sie schon alleine deshalb den Vertrag gerne schließen.
Text: Heike Kuhn-Bamberger, Vorstandsmitglied des DVLD e.V., Diplomierte Legasthenie- und Dyskalkulietrainerin (EÖDL), Buchautorin
Seite von Heike Kuhn-Bamberger
Bild: Morgue File
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