Legastheniker müssen in ihrem Zeugnis einen Vermerk über nicht benotete Rechtschreibung hinnehmen. Das hat das Verfassungsgericht entschieden. Solche Hinweise dürfen aber nicht auf Legasthenie beschränkt werden.
Müssen nun alle Menschen mit Behinderungen solche Vermerke in Zeugnissen ertragen?
Rein formal betrachtet haben die drei Abiturienten,
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